Rehasport §64 SGB IX

Rehasport §64 SGB IX

Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport. Er händigt betroffenen Menschen das Formular 56 für Rehasport oder Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung des Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und schließlich mit dem Gruppentraining beginnen. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“.
Beim Rehasport handelt es sich um 50 Gymnastikstunden unter fachlicher Leitung. Sie trainieren in einer Gruppe mit bis zu 15 Personen in einem Kursraum. Die Übungsstunde dauert 45 Minuten und beinhaltet Sportliche Übungen die auf das Krankheitsbild der Verordnung abgestimmt ist.


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